Allgemeine Geschäftsbedingungen

Accessory Xperts und AXperts sind Marken der Heinz Marchel GmbH & Co. KG. 

 

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Heinz Marchel GmbH & Co. KG

(Gültig ab 01.03.2010)


I. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten vorrangig und mangels abweichender Vereinbarung unsere nachstehenden AGB. Entgegenstehenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir. Unsere AGB gelten auch bei zukünftigen Geschäftsbez. ohne erneute ausdrückliche Bezugnahme.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die wir innerhalb von 2 Wochen seit Eingang der Bestellung zu erklären haben. Zusicherungen, Nebenabreden u. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls stets unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sie kann aber mit der Annahme verbunden werden. Im übrigen erklären wir auf normalem Schriftwege längstens innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang deren Annahme.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur, wenn wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In jedem Fall verpflichten wir uns, die Nichtverfügbarkeit unverzüglich anzuzeigen und eine erhaltene Gegenleistung umgehend zu erstatten.
5. Wir behalten uns Konstruktions-, Form- u. Farbänderungen des Vertragsgegenstandes im Rahmen des Zumutbaren vor.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich in € ab Werk zuzüglich Kosten der Transportversicherung bei Einsatz von Werks-LKW, zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Zölle, Versicherung und Montage bei Vereinbarung incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Mangels abweichender Vereinbarung sind unsere Rechnungen sofort ohne jeden Abzug netto Kasse zahlbar.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Lieferzeit/Lieferverzögerung

1. Eine besonders zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, nicht jedoch vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, technischer Klärungen sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Gleiches gilt bei Eintritt unvorhergesehener von uns nicht zu vertretener Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches belegen sind. Solche Hindernisse werden wir dem Besteller umgehend mitteilen.
2. Im Falle von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Besteller uns, nachdem er uns schriftlich gemahnt hat, eine angemessene weitere Frist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der weiteren Frist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er im Fall des Rücktritts daneben nicht verlangen. Eine Haftung für Fahrlässigkeit unsererseits wird ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch wird auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

IV. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Vertragsware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. Bei werksseitiger Versendung geht die Gefahr mit Verlassen des LKW der Betriebsstätte auf den Besteller über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

V. Annahmeverzug/Bestellung auf Abruf

1. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht ab, sind wir befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. In diesem Fall dürfen wir bei Veränderungen der Kostenfaktoren zwischen vereinbarter und tatsächlich erfolgter Übergabe eine entsprechende Preisanpassung in dem von uns nicht zu vertretenden Umfange durchführen, wenn Material- und Lohnkosten etc. steigen. Davon unberührt bleibt unser Recht, nach angemessener Fristsetzung zur Annahme vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt 20 % des vereinbarten Nettopreises. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt uns gleichfalls vorbehalten.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Die Be- und Verarbeitung der Vertragsware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
3. Der Besteller ist befugt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang aber auch nur unter Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes weiterzuveräußern, tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung (auch nach Be- und Verarbeitung der Ware anteilig) gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir sind befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät. Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

VII. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung

1. Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese schriftlich anzuzeigen, anderenfalls entfällt hierfür unsere Gewährleistungspflicht. Im übrigen ist jeder festgestellte Mangel umgehend schriftlich anzuzeigen. Eine Minderlieferung begründet ausdrücklich keinen Mangel. Im übrigen muss jede Mängelrüge eine exakte Fehler- und Teilebeschreibung beinhalten.
2. Bei Mängeln der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nachbesserung wenigstens zweimal fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung und, wenn der Mangel erheblich ist und wir ihn zu vertreten haben, den Rücktritt verlangen. Im Falle der Minderung oder aber des Rücktritts sind Schadenersatzansprüche daneben ausgeschlossen.
4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Schadenersatzanspruch nicht zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Ersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Anpreisungen oder Werbungen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
8. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel etc. entstanden sind. Auch wird durch seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten unsere Gewährleistungsverpflichtung aufgehoben.
9. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen Ansprüche aus Produkthaftung gerade nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden u. o. bei Verlust des Lebens des Bestellers.
Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren, soweit uns nicht Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware.

VIII. Haftung für Nebenpflichten

1. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, sowie Vorschläge, Berechnungen, Zeichnungen, Projektierungen sollen dem Besteller lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreien ihn nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
2. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss, z. B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelung unter Ziffer 1. entsprechend.

IX. Muster, Zeichnungen

An Mustern, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht und müssen uns auf unser Verlangen hin zurückgegeben werden.

X. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma in Wallenhorst.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.
3. Gerichtsstand ist Osnabrück.

4. Geschäftsführer: Dierk Marchel, Prokurist: Helmut Sienkamp.

 

Mindest-Bestellwert 25,00 EUR
 

D/D36716